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29.01.2010 18:10:47
Erste Twitter-Meldung: 29.01.2010 13:06:35
Wichtigkeit im weiteren DiskussionsverlaufWichtigkeit im weiteren DiskussionsverlaufWichtigkeit im weiteren DiskussionsverlaufWichtigkeit im weiteren DiskussionsverlaufWichtigkeit im weiteren Diskussionsverlauf Geldstrafe für die Nutzung eines offenen WLAN und Stalking auf studiVZ:
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Autoren: ShortestNews tobySde gerdhausmann fidelundso

Da schafft es doch glatt eine Behörde im Rechtsfreien Raum Gesetze durchzusetzen. *kopfschüttel Manche Menschen sind echt durchgeknallt AG Zeven hält IP-Zuweisung in fremden WLAN für unbefugtes Abhören nach §§89, 148 TKG

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geldstrafe-fu...
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